3-Säulen-Konzept
Die Vorsorge in der Schweiz beruht auf dem in der Bundesverfassung verankerten 3-Säulen-Konzept. Danach ergänzen sich staatliche, betriebliche und private Vorsorge mit unterschiedlichen Leistungszielen, Finanzierungskonzepten und Verantwortlichkeiten zu einem auch im internationalen Vergleich einzigartigen sozialen Sicherheitsnetz.
1. Säule (staatliche Vorsorge)
Die 1. Säule beinhaltet die staatliche Vorsorge mit AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und IV (Invalidenversicherung). Obligatorisch versichert sind alle in der Schweiz wohnhaften oder in der Schweiz erwerbstätigen Personen sowie Schweizerbürger im Ausland, welche im Dienste der Eidgenossenschaft tätig sind. Die 1. Säule wird von der erwerbstätigen Bevölkerung finanziert und garantiert Ihnen nur das Existenzminimum.
2. Säule (berufliche Vorsorge)
Die berufliche Vorsorge, die 2. Säule, ist für alle Arbeitnehmer ab einem bestimmten Mindesteinkommen obligatorisch. Bis zur Vollendung des 24. Altersjahres sind nur die Risiken Tod und Invalidität versichert. Ab dem 25. Altersjahr startet auch der Sparprozess für die Altersleistungen. Die offizielle Beitragspflicht endet für Frauen mit dem 64. Altersjahr und für Männer mit dem 65. Altersjahr.
Die 2. Säule wird über Betriebe oder Berufsverbände abgewickelt und von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen. Ihr Ziel besteht darin, in Ergänzung zur 1. Säule bis zu einem bestimmten Einkommen die gewohnte Lebenshaltung zu sichern.
3. Säule (private Vorsorge)
Da die 1. und 2. Säule ihre ursprüngliche Zielsetzung, nämlich gemeinsam die gewohnte Lebenshaltung zu sichern, selten erreichen, kommt die 3. Säule zum Zug.
Die private Vorsorge soll die Leistungen aus den beiden ersten Säulen ergänzen und persönliche Wünsche und Bedürfnisse absichern. Man spricht von einer gebundenen und einer freien Vorsorgeform (Säule 3a und 3b). Merkmale der gebundenen Selbstvorsorge sind weitgehende steuerliche Abzugsfähigkeit der Prämien einerseits, einschränkende Vorschriften über Ausgestaltung und Verfügungsfreiheit andererseits. Bei Kapitalauszahlungen wird ein ermässigter Steuersatz angewandt.
Die freie Vorsorge kennt keine besonderen Auflagen.
Für den Aufbau der privaten Vorsorge stehen innovative und leistungsfähige Instrumente zur Verfügung: vom Anlagefond bis zur Lebensversicherung, von der flexiblen Säule 3a-Lösung "Sparen 3" bis zum Wohneigentum. Ihr persönlicher Kundenberater zeigt Ihnen die für Sie passende Lösung gerne auf.